DR. PHILIPP KRAMER - REFERENTENPROFIL

Dr. Philipp Kramer ist Gesellschafter-Geschäftsführer des Beratungsbüros Gliss & Kramer KG, Hamburg, und zugleich beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zugelassener Rechtsanwalt.

Er ist externer Datenschutzbeauftragter für diverse Unter nehmen. Als sachverständige Prüfstelle Recht für das Datenschutz-Gütesiegel ist Dr. Philipp Kramer beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein akkreditiert und erster Vorsitzender der Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V.

Herr Dr. Kramer veröffentlicht regelmäßig zu Themen des IT-Rechts und hält Vorträge über Datenschutz, Arbeitnehmerdatenschutz, IT-Sicherheit und Wettbewerbsrecht.

Er promovierte mit Auszeichnung zum Thema der Bilanzierungswahlrechte im Konzern nach deutschem und US-amerikanischem Recht.

(Quelle: IDACON-Programm 2007)

 

Link zum IDACON-Vortrag - Teil 1/4, 2/4, 3/4 und 4/4
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